Was kann ich tun? Fünf Wege, Demokratie vor Ort zu stärken – mit Zahlen aus Duderstadt
Bei der Stadtratswahl 2026 in Duderstadt haben 66,79 Prozent der Wahlberechtigten gewählt. Was das bedeutet, und wie du dich über das Wählen hinaus beteiligen kannst: Ratssitzungen, Ehrenamt, Beratungsstellen, Zivilcourage.
Zahl des Tages: 66,79 Prozent
Nach dem amtlichen Ergebnis der Stadtratswahl in Duderstadt am 13. September 2026 gab es 16.579 Wahlberechtigte. 11.073 von ihnen haben gewählt; das sind 66,79 Prozent. 223 Stimmzettel waren ungültig (2,01 Prozent der abgegebenen), 10.850 gültig. Gezählt wurden 32.102 gültige Stimmen. In Niedersachsen hat jede Wählerin und jeder Wähler bei Kommunalwahlen drei Stimmen, die sich auf Personen und Parteien verteilen lassen; die Zahl der Stimmen ist deshalb höher als die der Stimmzettel.
Aus diesen Zahlen folgt rechnerisch: 5.506 Wahlberechtigte (33,21 Prozent) haben nicht gewählt. Das ist keine Wertung, nur Arithmetik. Aber es ist die größte „Fraktion“, größer als jede Partei. Wer sich über Ergebnisse ärgert, sollte wissen, dass ein Drittel der Stimmberechtigten gar nicht mitentschieden hat.
Quellen: Amtliches Ergebnis der Stadtratswahl Duderstadt am 13.09.2026, veröffentlicht von der Wahlleitung über votemanager.kdo.de (Datenstand 25.09.2026, abgerufen 01.11.2026)Weg 1: Wählen – und zwar alle Ebenen
Kommunalwahlen entscheiden über Dinge, die man im Alltag spürt: Kindergärten, Straßen, Grundschulen, Feuerwehr und die Planung neuer Baugebiete. Anders als im Bund geht es um konkrete Projekte vor Ort. Zugleich sind die Ergebnisse oft knapp, sodass einzelne Stimmen den Ausschlag geben.
Praktisch gilt: Wahltermine stehen im Kalender der Stadt, Briefwahl kann in der Regel beantragt werden, wenn man am Wahltag verhindert ist. Wer nicht wählen darf, etwa weil er die Staatsangehörigkeit nicht besitzt, hat andere Möglichkeiten der Mitwirkung, zum Beispiel in Vereinen oder in einem Integrationsbeirat, falls die Stadt einen hat.
Quellen: Amtliches Ergebnis Stadtratswahl Duderstadt 2026Weg 2: Mitreden – Ratssitzungen sind öffentlich
Nach § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Sitzungen des Rates grundsätzlich öffentlich; Angelegenheiten, die wegen des öffentlichen Wohls oder berechtigter Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, werden nichtöffentlich behandelt (so die Zusammenfassung der Landesbeauftragten für den Datenschutz). Jede Bürgerin und jeder Bürger darf also zuhören. Tagesordnungen und Protokolle sind in der Regel im Ratsinformationssystem der Stadt abrufbar.
Wer Sitzungen besucht, erlebt, wie Entscheidungen zustande kommen: Wer stellt Anträge? Wie wird begründet? Was bleibt vom Wahlkampf im Alltag übrig? Viele Gemeinden sehen in ihrer Geschäftsordnung außerdem eine Einwohnerfragestunde vor. Ob und wie das in Duderstadt geregelt ist, lässt sich in der Geschäftsordnung des Rates nachlesen oder bei der Stadtverwaltung erfragen.
Quellen: § 64 NKomVG (gesetze.co)Weg 3: Mitmachen – Verein, Initiative, Partei
Demokratie lebt von denen, die Arbeit übernehmen: im Sportverein, in der Feuerwehr, in Kirchengemeinden, in Initiativen für Geflüchtete, im Seniorenbeirat oder in einer demokratischen Partei. Wer sich engagiert, lernt Verfahren kennen und kann sich Gehör verschaffen. Es gibt keine Pflicht zur Parteimitgliedschaft; auch Mitarbeit ohne Parteibuch ist in vielen Ausschüssen und Beiräten möglich, wenn der Rat sie beruft.
Für Einzelheiten zu Duderstadt (welche Vereine, welche Initiativen) ist die Auskunft der Stadtverwaltung die verlässlichste Quelle; eine eigene Aufstellung lässt sich hier nicht aus geprüften Quellen belegen, deshalb nennt diese Seite keine Namen.
Weg 4: Betroffene unterstützen – Beratungsstellen kennen
Wer selbst von rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt betroffen ist oder jemanden kennt, findet Hilfe bei spezialisierten Beratungsstellen. Der Dachverband VBRG führt die Beratungsstellen in den Bundesländern auf. Antisemitische Vorfälle können bei den Meldestellen von RIAS gemeldet werden, auch ohne Anzeige. Die Zahlen dazu findest du in unserem Beitrag zu Antisemitismus 2025 und dem Beitrag zu rechter Gewalt 2025.
Tipp: Notiere die Nummer der Beratungsstelle, bevor du sie brauchst. Wer in einer akuten Notlage ist, ruft den Notruf 110.
Quellen: VBRG, Verband der Beratungsstellen; RIAS-MeldestellenWeg 5: Zivilcourage – ohne dich selbst zu gefährden
Die Polizei-Initiative „Aktion-tu-was“ gibt Hinweise, wie man bei Gewalt oder Bedrohung hilft. Die wichtigsten Punkte nach der Seite: Die eigene Sicherheit geht vor. Man ruft die Polizei unter 110 an. Man bittet Umstehende gezielt um Mithilfe, denn schon ein lautes Wort kann einen Täter einschüchtern. Man prägt sich auffällige Merkmale der Täter ein, kümmert sich um das Opfer und ist bereit, später als Zeuge auszusagen. Zivilcourage beginnt außerdem früh: dort, wo man bei Ausgrenzung oder abwertenden Äußerungen deutlich Stellung bezieht.
Nach den Angaben auf der Seite ist, wer sich im Interesse der Allgemeinheit einsetzt, grundsätzlich gesetzlich unfallversichert (§ 2 SGB VII). Im Zweifel hilft die Frage an die Polizei oder die Unfallkasse.
Quellen: Aktion-tu-was (Polizei-Initiative)Einordnung (Meinung)
Meinung: Die meisten Menschen in Duderstadt wollen ein ruhiges, gerechtes Miteinander. Das reicht aber nicht von selbst. Demokratie ist kein Zustand, sondern eine Tätigkeit: abstimmen, nachfragen, widersprechen, helfen. Wer mitmacht, bestimmt mit, welche Stimmen im Ort Gewicht haben. Wer fernbleibt, überlässt die Entscheidung anderen, auch jenen, die Demokratie schwächen wollen.
Diese Seite ist eine private politische Meinungsäußerung gegen die AfD. Alle Zahlen und Rechtsangaben stammen aus den verlinkten Quellen; wo sich etwas nicht belegen ließ, steht das im Text. Hinweise auf Fehler bitte über die Kontaktseite.
Quellen abgerufen am 1. November 2026. Sie sind sinngemäß wiedergegeben; verbindlich ist jeweils der aktuelle Wortlaut. Fehler bitte über die Kontaktseite melden.
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