Gesundheit und Pflege im AfD-Wahlprogramm 2025: Was auf den Seiten 21 bis 29 steht – mit Blick auf den ländlichen Raum
Fallpauschalen abschaffen, Kranken- und Pflegeversicherung zusammenführen, häusliche Pflege höher honorieren, Pflegekammern ablehnen, WHO-Austritt als letzte Option: Der Beitrag gibt den Programmwortlaut mit Seitenzahlen wieder und sagt, was sich nachrechnen lässt und was nicht.
Worum es hier geht
Dieser Beitrag fasst die Aussagen des AfD-Bundestagswahlprogramms 2025 zur Kranken- und Pflegeversicherung (S. 21 und 22), zur Gesundheitspolitik (S. 26 bis 28) und zur WHO (S. 29) zusammen. Das Programm wurde nach eigener Angabe am 11. und 12. Januar 2025 in Riesa beschlossen (S. 1). Seitenzahlen folgen der gedruckten Zählung. Zitate sind kurz; sonst wird sinngemäß zusammengefasst.
Gesundheit und Pflege betreffen auch eine Stadt wie Duderstadt unmittelbar: Hausarzt- und Facharztpraxen auf dem Land, Krankenhäuser in der Nähe, Pflegedienste und pflegende Angehörige. Ob und wie sich ein Programmpunkt vor Ort auswirken würde, lässt sich aus dem Programm allein nicht ablesen; dazu enthält es keine ortsbezogenen Angaben. Der Beitrag prüft nur eine Zahl nach (Beitragssätze); medizinische und gesundheitsökonomische Aussagen werden wiedergegeben, aber nicht bewertet.
Quellen: AfD: Bundestagswahlprogramm 2025 (PDF, abgerufen 1. November 2026)Beiträge und Verwaltung: Kranken- und Pflegeversicherung (S. 21 f.)
Das Programm schreibt, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung lägen mit „insgesamt 21,1 bis 21,7 %“ etwa doppelt so hoch wie in Österreich oder der Schweiz, „ohne dass dies durch entsprechende höhere Leistungen gerechtfertigt wäre“ (S. 21). Weitere Beitragssatzerhöhungen seien „vorprogrammiert“. Verhindern wolle man das, indem die beitragsfreie Mitversicherung der Bürgergeldempfänger, die „heute zu zwei Dritteln vom Beitragszahler finanziert“ werde, künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatzpunkt seien die „exorbitant hohen Verwaltungskosten“, die durch eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung und eine Vereinfachung der Selbstverwaltungsstrukturen bei Kassenärzten, Krankenhäusern, Rehabilitation und Pflegediensten „massiv“ gesenkt werden sollten (S. 21 f.).
Was sich nachrechnen lässt. Nach den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) beträgt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen; für 2026 hat das BMG einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent festgelegt. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 Prozent; Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Zusammen sind das 21,1 Prozent, mit dem Kinderlosenzuschlag 21,7 Prozent. Die deutsche Zahl des Programms deckt sich also rechnerisch mit diesen Werten, wobei 2,9 Prozent der vom BMG festgelegte Durchschnitt ist; die einzelnen Kassen erheben ihre Zusatzbeiträge selbst, und der tatsächlich erhobene Durchschnitt kann davon abweichen. Die Vergleiche mit Österreich und der Schweiz, die Aussage über die Leistungen sowie die Angaben zu Verwaltungskosten und zur Finanzierung der Mitversicherung wurden hier nicht geprüft.
Quellen: AfD-Wahlprogramm 2025, S. 21 und 22; BMG: Beiträge (abgerufen 2. November 2026); BMG: Finanzierung der Pflegeversicherung (abgerufen 2. November 2026)Krankenhäuser und ambulante Versorgung (S. 26 und 27)
Als Ziel nennt das Programm eine „am Menschen orientierte Versorgung und Medizin“ mit Förderung von Eigenverantwortlichkeit, „natürliche Prävention“ sowie Therapiefreiheit; Gesundheitspolitik müsse „eine nationale Aufgabe bleiben“ (S. 26). Für die Krankenhäuser heißt es, das DRG-Fallpauschalensystem habe sich „nicht bewährt“; „notwendig“ sei die „vollständige Abschaffung der Fallpauschalen“ und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung auf Landesebene (S. 26 f.). Auch die anstehende Krankenhausreform sei nicht geeignet, die Probleme zu lösen (S. 27).
Für die ambulante Versorgung beschreibt das Programm Terminengpässe und lange Wartezeiten, vor allem bei Fachärzten, und führt sie auf die Budgetierung ärztlicher Leistungen zurück. Die „freiberuflich geführte Inhaberpraxis“ solle „das Rückgrat der ambulanten Versorgung“ bleiben; zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Raum seien „finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen“ zu etablieren (S. 27). Für ländliche Regionen wie das Eichsfeld ist das der Punkt mit dem unmittelbaren Bezug; das Programm nennt dafür auf den gelesenen Seiten aber weder Beträge noch einen Zeitplan.
Quellen: AfD-Wahlprogramm 2025, S. 26 und 27Pflege, Arzneimittel und WHO (S. 27 bis 29)
Zur Pflege schreibt das Programm, die Arbeitsverdichtung beim Pflegepersonal nehme zu; eine „bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung“ für alle pflegesensitiven Bereiche sei „unerlässlich“, und die Finanzierung des notwendigen Personalaufwuchses sei sicherzustellen (S. 27 f.). Pflegekammern lehne man ab, weil „nur mit zusätzlicher Bürokratie, staatlichem Zugriff und Zwangsbeiträgen zu rechnen“ sei (S. 28). Die häusliche Pflege solle „deutlich höher finanziell“ honoriert werden, damit mehr Familien ihre Angehörigen zu Hause betreuen können; zugleich werde so die Pflegekasse entlastet, „da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen“ (S. 28). Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten solle nicht mehr zugelassen, Großhändler sollten zu einer Vorhaltung von mindestens zwei Monatsbedarfen bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln verpflichtet werden (S. 28).
Zur WHO fordert das Programm eine Reform der Finanzierung, die den Haushalt „im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge der Länder“ decken soll. Mit dem für 2025 geplanten Pandemievertrag würden der WHO nach der Formulierung des Programms „bereits bei einer angeblich ‚drohenden Pandemie‘“ und „unter Missachtung nationaler Parlamente“ „umfangreiche Rechte“ gegenüber den Staaten eingeräumt, die „weit in die Privatsphäre der Bürger eingreifen“; das lehne man ab. „Sollte diese Reform nicht möglich sein“, spreche man sich für einen Austritt Deutschlands aus der WHO aus (S. 29). Den Wortlaut des Pandemievertrags hat diese Seite nicht gelesen; die Aussagen des Programms dazu werden deshalb weder bestätigt noch widerlegt.
Quellen: AfD-Wahlprogramm 2025, S. 27 bis 29Was das Programm auf diesen Seiten offenlässt
Auf den gelesenen Seiten finden sich, soweit erkennbar, keine Angaben zu diesen Punkten: Was kostet die vollständige Finanzierung der Mitversicherung von Bürgergeldempfängern aus dem Bundeshaushalt, und woher kommt das Geld? Wie soll die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen mit den Krankenhäusern geregelt werden, und wie sollen Kosten kontrolliert werden? Wie hoch sollen die Niederlassungshilfen für Landärzte sein? Was bedeutet „deutlich höher“ bei der Honorierung der häuslichen Pflege in Euro? Ob sich Antworten an anderer Stelle des Programms finden, wurde hier nicht geprüft.
Quellen: AfD-Wahlprogramm 2025, S. 21 bis 29Was daraus folgt (Meinung)
Meinung: Gesundheits- und Pflegepolitik ist ein Feld, auf dem sich Konzepte vor allem durch Kosten, Wirkung und Verlässlichkeit unterscheiden lassen. Wer Konzepte vergleicht, kann nach der Gegenfinanzierung, nach den Folgen für die Versorgung vor Ort und nach den Übergangsregeln fragen. Diese Fragen lassen sich an jedes Programm stellen, unabhängig davon, welche Partei es vorschlägt. Für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen im Eichsfeld ist am Ende entscheidend, welche Leistungen wirklich ankommen und ob Praxen, Pflegedienste und Krankenhäuser in der Nähe bleiben.
Maßgeblich ist der Wortlaut des Programms, nicht diese Zusammenfassung; er ist oben verlinkt. Fehler bitte über die Kontaktseite melden.
Quellen abgerufen am 1. und 2. November 2026. Sie sind sinngemäß wiedergegeben; verbindlich ist jeweils der aktuelle Wortlaut. Fehler bitte über die Kontaktseite melden.
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