23. März 1933: Wie ein Parlament sich selbst entmachtete – und was das Grundgesetz daraus lernte
Das Ermächtigungsgesetz war formal ein Gesetz und in Wahrheit das Ende der Demokratie. Der Ablauf, die Stimmenzahlen, die Rede von Otto Wels und die Lehren im Grundgesetz.
Vorgeschichte: Wahl, Brand, Ausnahmezustand
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt. Zwei Tage später ließ er den Reichstag auflösen; die Neuwahl fand am 5. März 1933 statt. Der Wahlkampf, so das Deutsche Historische Museum in seinem Lebendigen Museum Online (LeMO), war von beispiellosem Terror begleitet. Allein in Preußen sorgten rund 50.000 Angehörige von SA, SS und Stahlhelm als „Hilfspolizisten“ für „Ordnung“. Die KPD führte ihren Wahlkampf weitgehend aus dem Untergrund, ihre Spitzenpolitiker waren verhaftet oder untergetaucht.
Am 27. Februar brannte das Reichstagsgebäude. Auf Grundlage der danach erlassenen Verordnung „zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“ wurden Grundrechte außer Kraft gesetzt, Sozialdemokraten, Kommunisten und jüdische Bürger verhaftet. Nach LeMO begründete diese Verordnung einen Ausnahmezustand, der bis 1945 andauerte.
Quellen: LeMO (DHM): Reichstagswahl 1933; bpb: 1933 – Reichstag verabschiedet ErmächtigungsgesetzDas Wahlergebnis: keine Mehrheit für Hitler
Bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 erreichte die NSDAP nach den Angaben des LeMO 43,9 Prozent, die SPD 18,3 und die KPD 12,3 Prozent. Zum Vergleich: Im November 1932 hatte die NSDAP 33,1 Prozent bekommen, die SPD 20,4 und die KPD 16,9. Die NSDAP verfehlte die absolute Mehrheit deutlich; sie kam erst im Bündnis mit der „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ auf eine parlamentarische Mehrheit.
Das ist eine wichtige Korrektur zu einem verbreiteten Bild: Die Festigung der Macht nach der Wahl beruhte nicht auf einer Wählermehrheit für die NSDAP, sondern auf Terror, Ausnahmerecht und der Zustimmung weiterer Parteien zum Ermächtigungsgesetz.
Quellen: LeMO (DHM): Reichstagswahl 1933Der 23. März 1933: Abstimmung unter SA-Bewachung
Der Reichstag tagte am 23. März 1933 in der Berliner Krolloper, weil das Reichstagsgebäude nach dem Brand nicht nutzbar war. Nach der bpb bewachten SA- und SS-Mitglieder den Saal, um die Abgeordneten einzuschüchtern. Zur Abstimmung stand das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, besser bekannt als Ermächtigungsgesetz. Es ermächtigte die Regierung, Gesetze zu erlassen, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat und ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten.
Das Gesetz wurde mit 444 Stimmen angenommen, abgegeben von den Abgeordneten der NSDAP und sieben weiterer Parteien. Als einzige Fraktion stimmten die 94 anwesenden SPD-Abgeordneten geschlossen dagegen. 26 SPD-Abgeordnete waren bereits verhaftet oder geflohen. Die 81 Mandate der KPD waren auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung am 8. März annulliert worden; ihre Abgeordneten konnten nicht abstimmen. In manchen Darstellungen wird eine andere Ja-Zahl genannt; hier folgt der Text der bpb mit 444 Ja-Stimmen.
Quellen: bpb: 1933 – Reichstag verabschiedet Ermächtigungsgesetz; LeMO (DHM): Reichstagswahl 1933Die Rede von Otto Wels
Der SPD-Vorsitzende Otto Wels sprach am 23. März im Reichstag gegen das Gesetz. Er bekannte sich zum Parlamentarismus und zu den Grundsätzen von Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Freiheit. Sein bekanntester Satz lautet: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“ Nach der bpb bot Wels den anderen Fraktionen an, gemeinsam als Demokraten zu handeln; die verbliebenen Parteien lehnten ab.
Die Rede änderte nichts am Ergebnis. Sie gilt aber bis heute als ein Moment, in dem eine Partei ihre Haltung nicht verhandelbar machte – zu einem Zeitpunkt, als das lebensgefährlich war.
Quellen: Friedrich-Ebert-Stiftung: Otto Wels; bpb: ErmächtigungsgesetzDie Folgen: Gleichschaltung in wenigen Wochen
Mit dem Gesetz war die Gewaltenteilung aufgehoben, das Parlament hatte faktisch seine Funktion verloren. Hitler sicherte sich weitgehende Macht, weniger als zwei Monate nach seiner Ernennung. Im Juni 1933 wurde die SPD verboten; die übrigen Parteien lösten sich selbst auf, sodass im Juli 1933 nur noch die NSDAP bestand. Am 1. April 1933 begann der staatlich organisierte Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte.
Das Entscheidende: Der Übergang war formal legal. Das Gesetz wurde nach den Regeln der Weimarer Verfassung beschlossen. Das erklärt, warum später die Frage entscheidend wurde, ob eine Verfassung sich selbst abschaffen lassen darf.
Quellen: bpb: ErmächtigungsgesetzDie Lehren des Grundgesetzes
Nach der bpb zog das Grundgesetz von 1949 daraus Lehren: Die in Artikel 1 und Artikel 20 niedergelegten Grundsätze (Menschenwürde, Demokratie, Rechts- und Sozialstaat, Bundesstaat) dürfen auch mit Zweidrittelmehrheit nicht geändert werden (Artikel 79 Absatz 3, sogenannte Ewigkeitsklausel). Die Macht des Bundespräsidenten wurde eingeschränkt, und 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet.
Zur wehrhaften Demokratie gehört auch Artikel 21 des Grundgesetzes, der unter engen Voraussetzungen Parteiverbote kennt. Ob und wann ein Verbot angemessen ist, entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Quellen: bpb: ErmächtigungsgesetzWeimar und heute: Wo der Vergleich trägt und wo er hinkt
Die Bundesrepublik von heute ist nicht die Weimarer Republik. Sie hat eine Verfassung, die Grundrechte vor Mehrheitsentscheidungen schützt, ein Verfassungsgericht, föderale Strukturen und eine ausgebaute unabhängige Justiz. Das sind genau die Punkte, die man 1949 aus den Erfahrungen von 1933 gezogen hat. Der Vergleich trägt deshalb nicht, wenn er behauptet, heute sei alles wie damals.
Er trägt dort, wo er eine Frage stellt: Welche Institutionen schützen uns, und wer schwächt sie? Achte darauf, wie Parteien und Politiker über Gerichte, Pressefreiheit und Wahlen sprechen, und prüfe jede Aussage anhand von Belegen. Wer Gerichte pauschal als Feinde bezeichnet, die Pressefreiheit infrage stellt oder Wahlergebnisse ohne Belege anzweifelt, handelt nach Einschätzung dieser Seite gegen die Grundlagen der Demokratie; das gilt für jede Partei, unabhängig von ihrer Ausrichtung. Das ist eine Wertung und kein Vorwurf gegen eine bestimmte Partei.
Was das für heute heißt (Meinung)
Meinung: Das Jahr 1933 ist kein Argument dafür, jede heutige Partei mit der NSDAP gleichzusetzen. Solche Gleichsetzungen sind meist falsch und schaden der Sache. Es ist aber ein Argument dafür, genau hinzusehen und zu prüfen, ob Aussagen wirklich Gewaltenteilung, Justiz oder Pressefreiheit angreifen: Das Beispiel zeigt, dass Demokratien durch Verfahren zerstört werden können, die nach außen legal aussehen. Und es zeigt, dass Mitmachen und Wegsehen von Demokraten den Unterschied macht.
Zur lokalen Geschichte nennt diese Seite bewusst keine Zahlen. Für Duderstadt und das Eichsfeld liegen keine Wahlergebnisse von 1933 aus einer geprüften Quelle vor. Wer dazu forschen will, findet Unterlagen in den Archiven vor Ort; Ergänzungen mit Quelle werden gern aufgenommen.
Quellen abgerufen am 1. November 2026. Sie sind sinngemäß wiedergegeben; verbindlich ist jeweils der aktuelle Wortlaut. Fehler bitte über die Kontaktseite melden.
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