Kurz beantwortet
Das Bundestagswahlprogramm 2025 der AfD nennt unter dem Stichwort „Remigration“ einen Katalog von Maßnahmen, der sich auf ausreisepflichtige Personen, Schutzberechtigte und ausländische Straftäter bezieht. Es fordert außerdem, den Bau von Minaretten und den Muezzinruf zu untersagen, und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Das Verwaltungsgericht Köln hält diese beiden Forderungen nach seiner Pressemitteilung vom 26.02.2026 für verfassungswidrig; die Hauptsache ist noch nicht entschieden. Wir geben den Wortlaut wieder und trennen ihn von unserer Meinung.
Was wir hier lesen
Grundlage ist der Text „Zeit für Deutschland“, das Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag. Nach der Angabe im Programm wurde es auf dem 16. Bundesparteitag vom 11. bis 12. Januar 2025 in Riesa beraten und einstimmig verabschiedet. Wir haben den Programmtext am 1. November 2026 gelesen. Die Seitenzahlen stammen aus der Textfassung des Programms und sollten für eine Belegprüfung mit dem Original verglichen werden. Zitate geben wir nur kurz und wörtlich wieder, alles andere sinngemäß.
„Remigration“ im Programm (S. 101 f.)
Im Kapitel zur Asyl- und Migrationspolitik schreibt das Programm, der Maßnahmenkatalog zur Umkehr des migrationspolitischen Staatsversagens „heißt Remigration“. Er umfasse Maßnahmen, die nach Darstellung des Programms „bereits heute der geltenden Rechtslage entsprechen“ oder sich durch verfassungskonforme Gesetzesänderungen umsetzen lassen.
Die aufgezählten Punkte betreffen nach dem Wortlaut: die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen und den Abbau von Fehlanreizen, das Programm nennt Bürgergeld, Bleiberechte für Ausreisepflichtige und „Turboeinbürgerung“, dazu den Ausbau von Anreizen zur freiwilligen Rückkehr. Außerdem sollen Widerrufsverfahren eingeleitet werden, wenn der Fluchtgrund entfällt, das Programm nennt als Beispiel Syrien. Ausländische Gefährder, Extremisten und schwere Straftäter sollen vorrangig zurückgeführt und die Ausweisung ausländischer Straftäter erleichtert werden. Das Programm nennt außerdem muslimischen Antisemitismus und die Ausrufung eines Kalifats als Beispiele für den „Import“ ausländischer Konflikte.
Das sagt das Programm selbst. Im Wortlaut des Katalogs (S. 101 f.) kommen deutsche Staatsangehörige nicht vor. Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 aus dem Eilverfahren formuliert zum Begriff: „Aus dem unklaren Begriff „Remigration“ folgt kein konkretes politisches Ziel“. Was Teilnehmer privater Treffen unter dem Begriff verstehen, ist eine andere Frage. Dazu steht auf der Seite Zehn Gründe mit Quellen, was die Recherche von Correctiv (Stand Januar 2024) berichtet hat und wie ein Gericht Teile davon beurteilt hat.
Minarette, Muezzinruf, Kopftuch (S. 124 f.)
Im Kapitel Innere Sicherheit steht der Satz: „Der Bau von Minaretten und der Muezzinruf sind zu untersagen.“ Im Abschnitt zu Körper- und Gesichtsbedeckung heißt es: „Wir fordern ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen“, und zwar insbesondere in Schulen, nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Dort fordert das Programm außerdem, Burka und Niqab in der Öffentlichkeit zu untersagen.
Nach der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25, Eilverfahren) bewertet das Gericht beide Forderungen als „muslimenfeindliche Forderungen“ und als „einzelne verfassungswidrige Forderungen“. Es hält sie aber nicht für ausreichend, um die Gesamtpartei zu prägen. Dieselbe Pressemitteilung nennt, dass der starke Verdacht bleibt, besonders wegen abwertender Äußerungen. Über die Hauptsache hat das Gericht noch nicht entschieden, ein Termin steht laut Pressemitteilung nicht fest.
Was das Programm zu Grundrechten sagt (S. 124)
Der Fairness halber gehört auch dieser Abschnitt hierher. Unter der Überschrift „Grundrechte schützen“ schreibt das Programm: „Wir sehen die zunehmende Einschränkung von Grundrechten im Namen der Sicherheit kritisch.“ Es nennt dort die Überwachung als Beispiel und beruft sich auf eine wirksame Umsetzung bestehender Gesetze. Dass die Partei sich in diesem Abschnitt für Bürgerrechte ausspricht, ist ebenfalls Teil des Programms. Wie sich die einzelnen Forderungen zueinander verhalten, bewerten wir in der Meinung unten.
Was dieses Programm nicht belegt
Ein Wahlprogramm beschreibt, was eine Partei will, nicht, was sie tut. Es belegt keine Taten und keine Aussagen einzelner Personen. Wir leiten aus dem Programm deshalb nichts über Abstimmungen im Stadtrat Duderstadt ab, denn dort gibt es noch keine Beschlussgrundlage. Wer prüfen will, wie sich Fraktionen verhalten, findet Vorlagen und Niederschriften im Bürgerinformationssystem der Stadt.
Unsere Meinung dazu
Das Folgende ist eine Wertung der Seitenbetreiber, keine Tatsachenbehauptung. Für uns gehört zu einer Gesellschaft, in der alle gleich viel wert sind, dass die Religionsausübung einer Minderheit nicht durch Verbote eingeschränkt wird, die nur diese Minderheit treffen. Ein Verbot von Minaretten und Muezzinruf und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen sehen wir deshalb kritisch, und das Gericht hat sie nach seiner Auffassung als verfassungswidrig eingeordnet. Gleichzeitig nehmen wir zur Kenntnis, dass die Partei in ihrem Programm verspricht, Grundrechte zu schützen, und dass das Gericht keine Prägung der Gesamtpartei festgestellt hat. Wir sehen einen Widerspruch zwischen diesem Versprechen und den beiden Forderungen, die das Gericht für verfassungswidrig hält. Das spricht für uns gegen die Wahl. Wer es anders sieht, darf es anders sehen.
Häufige Fragen
Steht „Remigration“ wirklich im Wahlprogramm?
Ja. Das Programm verwendet den Begriff als Überschrift für einen Maßnahmenkatalog (S. 101).
Meint das Programm Deutsche mit Migrationshintergrund?
Der Wortlaut des Maßnahmenkatalogs nennt ausreisepflichtige Personen, Schutzberechtigte, Gefährder, Extremisten und Straftäter ausländischer Staatsangehörigkeit. Wir behaupten nicht, dass das Programm mehr meint, als dort steht.
Wo steht das Programm im Original?
Als PDF auf afd.de, dem Herausgeber (AfD Bundesverband); der Link steht im Quellenkasten. Die Zitate hier beziehen sich auf die Textfassung des Programms vom Januar 2025.
Quellen
- AfD Bundesverband, „Zeit für Deutschland“, Programm zur Bundestagswahl 2025 (beschlossen in Riesa am 11./12. Januar 2025), PDF auf afd.de, Programmtext gelesen am 01.11.2026 ↗
- Verwaltungsgericht Köln, Pressemitteilung vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25), abgerufen am 01.11.2026 ↗
- Bürgerinformationssystem der Stadt Duderstadt ↗
Quellen abgerufen am 1. November 2026. Sie sind sinngemäß wiedergegeben. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Wortlaut.