Kommunalwahl Duderstadt
Kreistag, Rat der Stadt, Ortsräte, Bürgermeister:in und Landrat/Landrätin — an einem Tag.
Wer darf wählen — und wie
Wahlalter: schon ab 16
Bei Kommunalwahlen in Niedersachsen dürfen laut § 48 NKomVG bereits 16- und 17-Jährige wählen — man muss am Wahltag 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Für eine Kandidatur ist weiterhin die Volljährigkeit nötig.
Wählerverzeichnis prüfen
Die Wählerverzeichnisse liegen vom 24. bis 28. August 2026 bei der Gemeinde zur Einsicht aus. Wer bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte prüfen, ob eine Eintragung vorliegt — Berichtigungsanträge sind bis zum 28. August möglich.
Briefwahl beantragen
Wer am 13. September nicht ins Wahllokal kann oder will, wählt per Brief — ohne Angabe von Gründen. Der Antrag ist regulär bis Freitag, 11. September 2026, 13 Uhr möglich, in Ausnahmefällen bis zum Wahltag 15 Uhr.
Wahlbrief-Frist
Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingegangen sein — der Poststempel allein reicht nicht. Bei Unsicherheit lieber persönlich abgeben.
Quelle: Niedersächsischer Landeswahlleiter, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) § 48, Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport.
Worüber Kreistag, Rat und Ortsräte bestimmen
Diese Gremien entscheiden sehr konkret über das Leben vor Ort: Kita- und Schulplätze, Straßen und Radwege, Feuerwehr und Rettungsdienst, Bauleitplanung und Gewerbeflächen, Sport- und Kulturförderung, den städtischen Haushalt sowie die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und der Partnerstadt. Wer hier sitzt, prägt Duderstadt spürbarer als jede Bundes- oder Landesebene — genau deshalb zählt jede einzelne Stimme bei dieser Wahl.