Hintergrund

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Niedersachsen?

Drei Stimmen, offene Listen, Wahlalter 16: Das Wahlsystem für Stadtrat und Kreistag verständlich erklärt, mit Zahlen zur Wahl vom 13. September 2026. Stand: 1. November 2026.

Kurz beantwortet

Bei der Wahl zu Stadt-, Gemeinde- und Kreisvertretungen in Niedersachsen hat jede Wählerin und jeder Wähler drei Stimmen. Sie dürfen alle auf eine Liste oder eine Person gehen (Kumulieren) oder auf mehrere verteilt werden (Panaschieren). Sitze werden im Verhältnis der Stimmen vergeben, eine Sperrklausel gibt es nicht. Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?

Nach den Grundzügen des Kommunalwahlsystems, die der Landeswahlleiter veröffentlicht, ist wahlberechtigt, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnt. Wählbar für die Vertretungen ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet wohnt. Für die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten, also etwa von Bürgermeisterinnen, Bürgermeistern und Landräten, gilt eine andere Altersspanne: Wählbar ist, wer mindestens 23 und noch nicht 67 Jahre alt ist.

Drei Stimmen für die Vertretung

Für den Stadtrat, den Gemeinderat oder den Kreistag hat jeder Stimmzettel drei Stimmen. Es dürfen auch weniger als drei vergeben werden. Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es keine getrennten Erst- und Zweitstimmen. Bei der Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten hat man dagegen nur eine Stimme.

Kumulieren und Panaschieren

Der Landeswahlleiter beschreibt zwei Möglichkeiten, die Stimmen zu verteilen. Beim Kumulieren, im Fachbegriff „Stimmenhäufung“, können alle drei Stimmen einer Liste oder einer einzelnen Person gegeben werden. Beim Panaschieren, der „Stimmenverteilung“, werden die Stimmen auf mehrere Listen oder Personen verteilt. Beides lässt sich kombinieren. Wer einer Person zwei Stimmen gibt und einer Person einer anderen Liste eine, hat sowohl kumuliert als auch panaschiert.

Das System heißt „Verhältniswahl mit Personenwahl“. Man wählt also nicht nur eine Partei oder Wählergruppe, sondern kann auch bestimmen, welche Personen auf einer Liste nach vorne rücken. Die Rangfolge, die eine Partei aufstellt, ist kein feststehendes Ergebnis.

Wie aus Stimmen Sitze werden

Die Sitze werden nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ verteilt: Jede Liste bekommt zunächst so viele Sitze, wie ihrem Stimmenanteil entsprechen, übrig bleibende Sitze gehen an die höchsten Zahlenbruchteile. Eine Sperrklausel, also einen Mindestanteil an Stimmen, den eine Liste für den Einzug erreichen muss, gibt es bei Kommunalwahlen nicht. Das bedeutet, dass auch Listen mit einem kleinen Stimmenanteil einen Sitz bekommen können, wenn ihr Anteil für mindestens einen Sitz rechnerisch reicht.

Wahlperiode und Direktwahl

Die Vertretungen werden alle fünf Jahre gewählt. Die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten ist eine Mehrheitswahl. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit erreicht, also mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen. Gelingt das niemandem, folgt in der Regel eine Stichwahl am zweiten Sonntag nach der Wahl, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Nach den Grundzügen dauert die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten seit einem Beschluss von 2025 acht Jahre.

Die Wahl am 13. September 2026 in Zahlen

Nach den „Zahlen, Daten, Fakten“ des Landeswahlleiters waren am 13. September 2026 rund 6,3 Millionen Menschen wahlberechtigt. Gewählt wurden 2.182 Vertretungen, darunter Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte. Um 29.501 Sitze bewarben sich 68.061 Kandidierende, davon 20.364 Frauen. In 395 Kommunen gab es zusätzlich eine Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten. Eine eventuelle Stichwahl war für den 27. September 2026 angesetzt.

Welche Ebenen gewählt werden

Am selben Tag werden mehrere Ebenen gewählt. Der Landeswahlleiter nennt Kreistage, die Regionsversammlung der Region Hannover, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte. Die Direktwahl der Hauptverwaltungsbeamten fand 2026 in 395 Kommunen statt: in der Region Hannover, 32 Landkreisen, 8 kreisfreien Städten, 253 kreisangehörigen Städten und Gemeinden und 101 Samtgemeinden. Dafür lagen 1.123 gültige Bewerbungen vor, davon 231 von Frauen. Für dich heißt das: Je nach Wohnort gibst du für mehrere dieser Ebenen Stimmen ab, zum Beispiel für den Stadtrat, den Kreistag und einen Ortsrat. Fragen zum konkreten Ablauf beantwortet das Wahlamt deiner Gemeinde.

Was das für Duderstadt bedeutet

Für Duderstadt bedeutet das: Der Stadtrat und der Kreistag des Landkreises Göttingen werden nach demselben System gewählt. Die amtlichen Ergebnisse der Stadtrats- und Kreistagswahl vom 13. September 2026 stehen mit Quellen auf den Seiten Stadtrat Duderstadt und Kreistag Göttingen. Dort sind auch die Namen der Parteien und Wählergruppen aufgeführt, die angetreten sind.

Häufige Fragen

Ist meine Stimme verloren, wenn die Liste klein ist?
Nein. Es gibt keine Sperrklausel. Eine Liste bekommt einen Sitz, wenn ihr Stimmenanteil nach dem Verfahren Hare-Niemeyer für mindestens einen Sitz reicht.

Muss ich alle drei Stimmen vergeben?
Nein. Es dürfen auch weniger als drei sein.

Darf ich mit 16 wählen?
Ja, wenn du am Wahltag mindestens 16 Jahre alt bist und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnst. Kandidieren darfst du für die Vertretung erst ab 18.

Was passiert, wenn bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters niemand die Mehrheit erreicht?
Dann folgt in der Regel eine Stichwahl am zweiten Sonntag nach der Wahl.

Gilt das für jeden Ortsrat?
Die Zahlen zur Wahl 2026 nennen auch Ortsräte unter den gewählten Vertretungen. Wie die Ortsräte im Einzelnen zusammengesetzt sind, hängt von der jeweiligen Gemeinde ab und wird hier nicht erklärt.

Quellen

Quellen abgerufen am 1. November 2026. Sie sind sinngemäß wiedergegeben. Verbindlich ist der jeweils aktuelle Wortlaut.